Vereinbarungen zwischen sog. Gründungsgesellschaften und beherrschenden Gesellschaften
Leitsatz
Der Grundsatz, daß Vereinbarungen über Tätigkeitsvergütungen zwischen einer GmbH und ihren beherrschenden Gesellschaftern nur dann der körperschaftsteuerlichen Beurteilung zugrunde gelegt werden können, wenn sie von vornherein klar vereinbart sind, gilt auch für sog. Gründungsgesellschaften, d.h. für Gesellschaften, die zwischen der Gründung der GmbH (Abschluß des Gesellschaftsvertrags) und der Eintragung der GmbH ins Handelsregister bestehen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1983 II Seite 247 KAAAA-91808
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