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Steuerrecht | Rückabwicklung des Erwerbs eines KG-Anteils
Die Rückabwicklung des Erwerbs eines Anteils an einer Vermietungs-KG durch Erstattung des gezahlten Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückübertragung des Anteils führt beim Gesellschafter nicht zu steuerbaren Einnahmen. Die Aufwendungen für die Rückabwicklung sind daher steuerlich nicht absetzbar.
Der Kläger beteiligte sich 1996 an der X-KG, einem geschlossenen Immobilienfonds, mit umgerechnet ca. 65.000 €. Er strebte seit 2012 die Rückabwicklung seines Anteilserwerbs an, da die KG die prognostizierten Erträge nicht erzielt hatte. Ihm entstanden dadurch im Jahr 2012 Rechtsberatungskosten i. H. von ca. 2.500 €. Diese machte er als Sonderwerbungskosten im Feststellungszeitraum 2012 geltend.
Der [i]Rückabwicklung vollzieht sich auf der VermögensebeneBFH lehnte den Ansatz von Sonderwerbungskosten ab. Die Aufwendungen dienten nämlich nicht der Erziel...