Extremismus; Gegenbeweis; Gemeinnützigkeit; Glaubensfreiheit; Verfassung
Rechtsfrage
Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer Jugendorganisation, die zeitweise in verschiedenen Verfassungsschutzberichten erwähnt bzw. als extremistisch bezeichnet worden ist
1. Können Körperschaften, die sich auf die Glaubensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 GG berufen können, die Vermutung aus § 51 Abs. 3 Satz 2 AO widerlegen, indem sie darlegen und ggf. beweisen, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung Ausdruck ihrer grundrechtlich gewährleisteten Glaubensfreiheit ist?
2. Zum zeitlichen Anwendungsbereich des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO i.d.F. des JStG 2009.
Gesetze: AO § 51 Abs 3 S 2, GG Art 4 Abs 1, KStG § 5 Abs 1 Nr 9
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 18.11.2022):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
WAAAJ-26938