BFH - III R 36/22 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: GewStG § 8 Nr 1 Buchst d, HGB § 247 Abs 2, GewStG § 7, BGB § 535
Rechtsfrage
1. Kann ein Gegenstand (hier: Werbeflächen) auch dann fiktives Anlagevermögen sein, wenn er nur kurzfristig gemietet oder gepachtet wird? Gilt dies selbst dann, wenn sich das Miet- oder Pachtverhältnis lediglich auf Tage oder Stunden erstreckt?
2. Setzt der Begriff "dauernd" voraus, dass derartige Wirtschaftsgüter ständig für den Gebrauch im Betrieb benötigt werden? Ist es von Bedeutung, dass die Werbeflächen wechseln?
Anlagevermögen; Gewerbesteuer; Hinzurechnung; Werbung
Fundstelle(n):
BFH/PR 2025 S. 98 Nr. 4
EStB 2025 S. 115 Nr. 4
FR 2025 S. 336 Nr. 7
StuB-Bilanzreport Nr. 2/2025 S. 73
XAAAJ-26929