Zur Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung gegen Entgelt
Leitsatz
1. Wenn sich eine Tochtergesellschaft gegenüber der Konzernmutter im Innenverhältnis dazu verpflichtet, diese von der Inanspruchnahme
aus Pensionszusagen an Arbeitnehmer der Muttergesellschaft gegen Entgelt freizustellen, sind die Aufwendungen für die Schuldübernahme
als Betriebsausgaben abziehbar.
2. Die Veräußerung einer Pensionsverpflichtung gegen deren Zeitwert ist grundsätzlich fremdüblich.
3. Ist die Schuldübernahme bereits im Jahre 2012 vereinbart worden, fällt dieser Vorgang nicht in den zeitlichen Anwendungsbereich
des § 4f EStG.
4. Eine rückwirkende Geltung des § 4f EStG für vor dem endende Wirtschaftsjahre ist weder vom Wortlaut des Gesetzes
noch vom Willen des Gesetzgebers gedeckt.
Fundstelle(n): BB 2023 S. 943 Nr. 17 BB 2023 S. 946 Nr. 17 XAAAJ-26887
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