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FG Münster Urteil v. - 11 K 2928/19 F

Gesetze: EStG § 4f; EStG i.d.F.d. AIFM-StAnpG § 52 Abs. 12c ; EStG § 4 Abs. 4

Betriebsausgaben

Zur Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung gegen Entgelt

Leitsatz

1. Wenn sich eine Tochtergesellschaft gegenüber der Konzernmutter im Innenverhältnis dazu verpflichtet, diese von der Inanspruchnahme aus Pensionszusagen an Arbeitnehmer der Muttergesellschaft gegen Entgelt freizustellen, sind die Aufwendungen für die Schuldübernahme als Betriebsausgaben abziehbar.

2. Die Veräußerung einer Pensionsverpflichtung gegen deren Zeitwert ist grundsätzlich fremdüblich.

3. Ist die Schuldübernahme bereits im Jahre 2012 vereinbart worden, fällt dieser Vorgang nicht in den zeitlichen Anwendungsbereich des § 4f EStG.

4. Eine rückwirkende Geltung des § 4f EStG für vor dem endende Wirtschaftsjahre ist weder vom Wortlaut des Gesetzes noch vom Willen des Gesetzgebers gedeckt.

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 943 Nr. 17
BB 2023 S. 946 Nr. 17
XAAAJ-26887

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FG Münster, Urteil v. 19.09.2022 - 11 K 2928/19 F

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