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BFH Urteil v. - III R 27/77 BStBl 1982 II S. 8

Gesetze: BewG 1965 § 11 Abs. 2 Satz 2

Anteilsbewertung; Berücksichtigung einer latenten Ertragssteuerbelastung weder bei der Ermittlung des Vermögenswertes noch des Ertragshundertsatzes, bei Anteilsbesitz von mehr als 25 v. H. ist sets ein Einfluß auf die Geschäftsführung anzunehmen

Leitsatz

1. Bei der Schätzung des gemeinen Werts nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften nach dem sog. Stuttgarter Verfahren sind latente Ertragsteuerbelastungen der stillen Reserven grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.

2. Der Senat hält daran fest, daß ein Anteilsbesitz von mehr als 25 % des Nennkapitals schon aufgrund seiner absoluten Größe nicht ohne Einfluß auf die Geschäftsführung ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 8
YAAAA-91783

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BFH, Urteil v. 02.10.1981 - III R 27/77

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