Anteilsbewertung; Berücksichtigung einer latenten Ertragssteuerbelastung weder bei der Ermittlung des Vermögenswertes noch des Ertragshundertsatzes, bei Anteilsbesitz von mehr als 25 v. H. ist sets ein Einfluß auf die Geschäftsführung anzunehmen
Leitsatz
1. Bei der Schätzung des gemeinen Werts nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften nach dem sog. Stuttgarter Verfahren sind latente Ertragsteuerbelastungen der stillen Reserven grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.
2. Der Senat hält daran fest, daß ein Anteilsbesitz von mehr als 25 % des Nennkapitals schon aufgrund seiner absoluten Größe nicht ohne Einfluß auf die Geschäftsführung ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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