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BFH Urteil v. - VIII R 6/79 BStBl 1982 II S. 755

Gesetze: EStG §§ 8, 9, 9b Abs. 1 Satz 1, 11UStG 1967/1973 § 9UStG 1967 § 19 Abs. 4

Zeitpunkt des Zuflusses eines Vorsteuerbetrages bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz

1. Hat ein Steuerpflichtiger hinsichtlich seiner Umsätze aus der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken auf die Steuerbefreiung gemäß § 9 i.V.m. § 4 Nr. 12 UStG 1967 verzichtet und für die Regelbesteuerung nach § 19 Abs. 4 UStG 1967 optiert, so scheiden Vorsteuerbeträge, die als Herstellungskosten eines später vermieteten Gebäudes behandelt worden sind, aus den Herstellungskosten aus und werden Werbungskosten.

2. Erstattete Vorsteuerbeträge führen im Veranlagungszeitraum der Erstattung zu Einnahmen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Das gilt auch dann, wenn sich die entrichteten Vorsteuerbeträge in früheren Veranlagungszeiträumen als Werbungskosten nicht ausgewirkt haben (Abweichung vom , StRK, Einkommensteuergesetz, § 11, Rechtsspruch 50).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 755
XAAAA-91779

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BFH, Urteil v. 29.06.1982 - VIII R 6/79

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