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NWB BB 12/2022 S. 351

Energiesparen: Neue Pflichten für Unternehmen und Privatpersonen

In den kommenden Monaten müssen Unternehmen, Privatpersonen und öffentliche Träger möglichst viel Energie, vor allem Erdgas, sparen. Die Einsparungen sollen gegenüber dem Vorjahr insgesamt 20 % betragen. Um dieses Ziel erreichen zu können, gelten ab dem für Unternehmen und Privatpersonen, die Gasheizungen betreiben, neue Regeln, um den Energie- bzw. Gasverbrauch zu senken.

Die von der Bundesregierung beschlossene „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ gilt für öffentliche, private und Firmengebäude und sieht vor allem folgende Maßnahmen vor:

  1. Verpflichtende jährliche Heizungsprüfungen für alle Gebäude mit Gasheizungen. Dabei sollen die Anlagen, soweit noch nicht geschehen, u. a. auf niedrigere Vorlauftemperatu...

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