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BFH bestätigt Umsatzsteuerpflicht für die Erstellung von Lehrbriefen
Handlungsempfehlungen für Fernlehrinstitute und Lehrbriefersteller
[i]BFH, Beschluss v. 1.2.2022 - V B 45/21, NWB PAAAJ-15894 Nach Abschnitt 4.21.3 Abs. 2a UStAE erbringen (Fach-)Autoren mit der Erstellung von Lehrbriefen keine unmittelbare Unterrichtstätigkeit; hier fehlt es an der Einflussnahme durch persönlichen Kontakt mit den Studenten. Nun haben das FG München und der BFH die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt. Der BFH wies mit Beschluss v. - V B 45/21 ( NWB PAAAJ-15894) die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin gegen das Urteil des FG München ab. Die Erstellung von Lehrbriefen ist damit nicht nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG umsatzsteuerfrei.
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I. Sachverhalt
[i]Autorin von Lehrbriefen übertrug Urheberrechte daran an ein FernlehrinstitutDie Klägerin ist Autorin von Lehrbriefen nebst dazugehörigen Kurzvideos und Übungsaufgaben. Sie übertrug die Urheberrechte an diesen Materialien einem Fernlehrinstitut, welches die Materialien seinen Studenten zu Lehrzwecken zur Verfügung stellte. Über das Online-Lernsystem des Fernlehrinstituts hatten die Studenten die Möglichkeit, mit der Klägerin in Kontakt zu treten, insbesondere ihr Fragen zu stellen.
Die Klägerin beantwortete diese Fragen zeitlich nachgelagert. Sie war der Auffassung, bei der Erstellung von Lehrbriefen handele es sich um eine steuerbefreite Unterrichtsle...