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BFH 18.07.1991 V R 72/87
Abgabenordnung; | Schuldner der Hinterziehungszinsen bei einer GmbH (§ 235 Abs.1 Satz 2, 3 AO)
Nach dem ist der Geschäftsführer einer GmbH, der Steuern zum Vorteil der GmbH hinterzieht, nicht Schuldner der Hinterziehungszinsen, und zwar weder nach Satz 2 noch nach Satz 3 des § 235 Abs.1 AO. Unter Hinweis auf (BStBl II 596) stellt der Senat weiter fest, daß die Inanspruchnahme der GmbH nicht im Ermessen des FA steht.