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WP Praxis 12/2022 S. 413

WPK | Annahme der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) durch das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament hat am die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in erster Lesung beschlossen. Nach Zustimmung des Rats der Europäischen Union und der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wird die CSRD voraussichtlich Anfang 2023 in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben dann 18 Monate Zeit für die Umsetzung in nationales Recht.

Bereits am war durch den Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung im Hinblick auf die CSRD erzielt worden. Vorgesehen ist folgende zeitlich gestaffelte Erstanwendung der neuen Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung:

  • für Unternehmen, die bereits heute zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind (große kapitalmarktorientierte Gesellschaften sowie große Kreditins...

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