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Anteiliger Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines Insolvenzverwalters
Das zur Höhe des abzugsfähigen Anteils der Vorsteuer aus der Insolvenzverwaltervergütung entschieden. Hierbei kam einer Abgrenzung zwischen den Vorsteueraufteilungsmethoden nach dem sog. Umsatzschlüssel bzw. einem besonderen Aufteilungsmaßstab bei ausschließlichen Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters maßgebende Bedeutung zu. Die Revision ist anhängig unter dem Az. des BFH: XI R 20/22.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Mangels eines besseren Aufteilungsmaßstabs konnte der Kläger nach der gesetzlichen „Ersatzregelung“ des § 15 Abs. 4 S. 3 UStG den sog. Umsatzschlüssel anwenden.
Für den Bezug von Leistungen eines Insolvenzverwalters durch einen Insolvenzschuldner gilt eine besondere Aufteilungsmethode für den Fall, dass der Insolvenzverwalter ausschließlich Verwertungshandlungen vornimmt.
II. Sachverhalt
Der Kläger war als Insolvenzverwalter im Verfahren eines Insolvenzschuldners eingesetzt, nachdem er zuvor schon vorläufiger Insolvenzverwalter gewesen war. Der Insolvenzschuldner war als IT-Administrator selbständig tätig. Da im Insolvenzeröffnungsverfahren Fortführungsaussichten bestanden, führte der Kläger d...