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Umsatzbesteuerung von Geldspielautomaten ab 1.7.2021
(AdV)
In der Vergangenheit wurde bereits mehrfach zu Fragen der Besteuerung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten durch die Gerichte entschieden. Dabei hatte das FG Münster in einem AdV-Verfahren mit Beschluss v. – 5 V 2705/21 U (vgl. Gehm, USt direkt digital 8/2022, S. 6) die Meinung vertreten, dass die ab dem gegebene unterschiedliche steuerliche Behandlung von terrestrischen (in Spielhallen stehenden) Geldspielautomaten, die der Umsatzsteuer unterfallen und online-Glückspielanbietern, die mit ihren Umsätzen nicht der Umsatzsteuer unterfallen, zu Zweifeln Anlass gibt, ob wegen Verstoßes gegen das Prinzip der umsatzsteuerlichen Neutralität die Besteuerung terrestrischer Geldspeilautomaten rechtens ist. Der BFH als nächste Instanz sieht in diesem Zusammenhang jedoch keine rechtlichen Probleme.
I. Leitsatz (amtlich)
An der Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit bestehen auch nach Einführung der sog. virtuellen Automatensteuer (§ 36 ff. RennwLottG i.d.F. vom ) zum keine ernstlichen Zweifel.
II. Sachverhalt
Die Antragstellerin betrieb im Streitjahr 2021 eine Spielhalle mit Geldspielautomaten. Für die im Augus...