Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Saarland Beschluss v. - L 2 SF 3/21 EK AS

Gesetze: § 198 Abs 1 S 1 GVG; § 198 Abs 1 S 2 GVG; § 198 Abs 2 S 3 GVG; § 198 Abs 2 S 4 GVG; § 198 Abs 3 S 2 Halbs 1 GVG

Leitsatz

Leitsatz:

1. Eine im Klageverfahren eingetretene Verzögerung kann durch die zügige Durchführung eines NZB-Verfahrens (teilweise) kompensiert werden. Weist das NZB-Verfahren keine Zeiten der Inaktivität auf, reduziert sich die Verzögerung um 6 Monate.

2. Führt ein Kläger eine Vielzahl von Verfahren, kann es gerechtfertigt sein, den Orientierungswert von 12 Monaten Vorbereitungs- und Bedenkzeit auf 18 Monate zu erhöhen.

3. Bei einer entschädigungspflichtigen Verzögerung von 17 Monaten ist ein höherer Entschädigungsbetrag als 10 € pro Monat der Verzögerung, also insgesamt 170 €, im Hinblick auf den geringen Streitwert im Ausgangsverfahren von lediglich 14,30 € unbillig. Eine Entschädigungssumme von 1700 € stünde dazu in keinem Verhältnis (ähnlich LSG Neustrelitz vom - L 12 SF 39/17 EK AS = juris RdNr 44).

Fundstelle(n):
JAAAJ-26442

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Saarland, Beschluss v. 08.09.2021 - L 2 SF 3/21 EK AS

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen