Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
VGH Hessischer 25.09.1990 9 UE 3066/86

Ausbildungsförderung; | Leistung unter Vorbehalt der Rückforderung (§ 36 BAföG)

Ein Auszubildender kann bei Gefährdung der Ausbildung Vorausleistungen gem. § 36 BAföG beantragen, wenn die Eltern ihre Unterhaltspflicht in Abrede stellen, keine Unterhaltsleistungen erbringen und die Voraussetzungen elternunabhängiger Förderung gem. § 11 BAföG nicht erfüllt sind. Zwar ist hierzu ein förmlicher Antrag nicht erforderlich; gleichwohl ist es notwendig, daß das Begehren auf Gewährung von Vorausleistungen klar und deutlich zum Ausdruck kommt und mit der Glaubhaftmachung verbunden wird, daß Unterhaltsansprüche gegen die Eltern nicht oder nur teilweise realisiert werden können. Dies muß ersichtlich sein, weil nicht jeder Studierende, der einen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern hat, es auf eine Auseinandersetzung zwischen dem Ausbildungsförderungsamt und den Eltern ankommen lassen will (

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen