Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen sind auch bei eintägigen Dienstreisen innerhalb einer Großstadt oder in Nachbargemeinden anzuwenden (Änderung der Rechtsprechung)
Leitsatz
Die Anwendung der in den LStR vorgesehenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei eintägigen Dienstreisen führt in der Regel auch dann zu keiner offensichtlich unzutreffenden Besteuerung, wenn es sich überwiegend um Fahrten in ein nur wenige Gemeinden umfassendes Gebiet in der Umgebung des Ortes handelt, in dem der Arbeitnehmer seine regelmäßige Arbeitsstätte hat (Änderung der Rechtsprechung; , BFHE 127, 546, BStBl II 1979, 474, mit Nachweisen).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1982 II Seite 500 EAAAA-91742
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