Nachhaltigkeitsberichterstattung | Neue Berichtsregeln für multinationale Unternehmen beschlossen (EP)
Das Europäische Parlament (EP) hat am die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD) beschlossen.
Hierzu führt das EP u.a. weiter aus:
Mit der CSRD werden detaillierte Anforderungen an die Berichterstattung über die Auswirkungen der Unternehmen auf die Umwelt, die Menschenrechte und die Sozialstandards eingeführt, die auf gemeinsamen Kriterien im Einklang mit den Klimazielen der EU beruhen.
Um sicherzustellen, dass Unternehmen zuverlässige Informationen liefern, sollen sie einer unabhängigen Prüfung und Zertifizierung unterzogen werden. Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen gleichberechtigt sein, Investoren werden über vergleichbare und zuverlässige Daten verfügen. Der digitale Zugang zu Nachhaltigkeitsinformationen soll ebenfalls gewährleistet werden.
Die neuen EU-Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung werden für alle großen Unternehmen gelten, unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind oder nicht. Auch Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU in erheblichem Umfang tätig sind (mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro in der EU), sollen die Anforderungen erfüllen müssen. Auch börsennotierte KMU werden erfasst, haben aber mehr Zeit, sich an die neuen Vorschriften anzupassen.
Der Europäische Rat wird den Vorschlag voraussichtlich am annehmen. Danach wird er unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Regeln sollen zwischen 2024 und 2028 in Kraft treten.
Quelle: EP, Pressemitteilung v. 10.11.2022 (il)
Fundstelle(n):
JAAAJ-26309