Die angemessene Rendite einer nicht Schenkung beruhenden stillen Gesellschaftsbeteiligung beträgt bei Beteiligung am Verlust der Familienpersonengesellschaft 35 v.H.
Leitsatz
Stammt bei einer Familienpersonengesellschaft die Kapitaleinlage des stillen Gesellschafters nicht aus einer Schenkung des Unternehmers und ist der stille Gesellschafter am Verlust beteiligt, ist in der Regel eine Gewinnverteilungsabrede angemessen, die im Zeitpunkt der Vereinbarung bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung eine durchschnittliche Rendite bis zu 35 v.H. des tatsächlichen Werts der stillen Beteiligung erwarten läßt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1982 II Seite 387 MAAAA-91722