Gesetzgebung | Bundestag beschließt Inflationsausgleichsgesetz
Der Bundestag hat am den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf „zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ (Inflationsausgleichsgesetz - InflAusG) (BT-Drucks. 20/3496) in 2./3. Lesung verabschiedet. Der Abstimmung lag die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom Vortag (BT-Drucks. 20/4378) zugrunde (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 10.11.2022).
Die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wollen durch verschiedene steuerliche Maßnahmen wie die Anhebung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages sowie durch ein höheres Kindergeld die Belastungen durch die Inflation reduzieren. Mit der Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags werde die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der Steuerpflichtige ab 2023 gewährleistet, heißt es in dem Entwurf.
Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen.
Quelle: Bundestag online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
EAAAJ-26059