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Lexikon - Stand: 01.03.2025

Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK)

Thorsten Wagemann

Das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (WÜRV oder Wiener Vertragsrechtskonvention – daher hier im Anschluss WVK) v.  regelt als grundlegender völkerrechtlicher Vertrag das Recht der Verträge zwischen Staaten. Es wird daher auch als „Vertrag über Verträge“ bezeichnet. Mit der WVK wird das Völkergewohnheitsrecht in Bezug auf Verträge kodifiziert.

I. Einleitung

Die WVK geht auf die Arbeit der International Law Commission der (ILC) der Vereinten zurück. Sie trat am mit damals 35 Vertragsstaaten in Kraft; derzeit sind 116 Staaten der WVK beigetreten und haben sie ratifiziert. In Deutschland hat das Abkommen am Geltung erlangt.

Allerdings ist anzumerken, dass bedeutende Staaten wie die USA oder Frankreich die WVK bisher nicht ratifiziert haben oder ihr nicht beigetreten sind. Die meisten der Bestimmungen können jedoch auch von Staaten angewendet werden, die der Konvention nicht beigetreten sind, da sie auch auf Völkergewohnheitsrecht zurückgreift.

II. Wichtige Grundsätze

1. Sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

Nach Art. 1 WVK findet das Übereinkommen Anwendung auf Verträge, die zwischen Staaten geschlossen werd...

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