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BMJ | Referentenentwurf eines Gesetzes zur öffentlichen Ertragsteuerinformationsberichterstattung
Am hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 vom im Hinblick auf die Offenlegung von länderbezogenen Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen veröffentlicht. Danach sollen zukünftig bestimmte haftungsbeschränkte umsatzstarke und multinationale (Mutter-)Unternehmen spätestens zwölf Monate nach Ablauf eines Geschäftsjahres einen separaten Ertragsteuerinformationsbericht erstellen, der kein Bestandteil des (Konzern-)Abschlusses oder (Konzern-)Lageberichts ist, und auf ihrer Internetseite und im Unternehmensregister offenlegen. Der Ertragsteuerinformationsbericht ist nach dem Referentenentwurf erstmals für nach dem be...