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GmbH | Schiedsklausel als maßgebliche Verfahrensordnung
Bestimmt eine Schiedsklausel als maßgebliche Verfahrensordnung die Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS), besteht ein Schiedsgericht für die jeweilige Streitsache erst mit der Konstituierung. Die Einreichung einer Schiedsklage bei der DIS ist nicht vergleichbar mit der Anrufung eines ständigen Schiedsgerichts, das als dauerhafte Einrichtung vorgehalten wird.
Das Gericht musste sich mit der bei der Gründung einer GmbH in deren Satzung aufgenommenen Schiedsgerichtsklausel im Einzelnen befassen und hat dabei noch weitere Feststellungen getroffen, u. a. die, dass eine Schiedsklausel, die korporativer Bestandteil des Gesellschaftsvertrags einer GmbH ist [i]Bisle, NWB 18/2018 S. 1287und die ausdrücklich alle Streitigkeiten, Ansprüche und Me...