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Steuerrecht | Betriebsverpachtung durch gewerblich geprägte Personengesellschaft
Vermietet der Mitunternehmer einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG das in seinem Sonderbetriebsvermögen befindliche Betriebsgrundstück und verkauft die Personengesellschaft ihr bewegliches Betriebsvermögen an den neuen Mieter, handelt es sich nicht um eine Betriebsaufgabe. Es liegt lediglich eine Betriebsunterbrechung vor, so dass die GmbH & Co. KG weiterhin betriebliche (Vermietungs-)Einkünfte erzielt und die stillen Reserven steuerlich verhaftet bleiben.
Für [i]Kein Verpächterwahlrecht für gewerblich geprägte GmbH & Co. KGeine Betriebsaufgabe bedürfte es zum einen einer ausdrücklichen Aufgabeerklärung. Zum anderen kann eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG keine Betriebsaufgabe erklären, weil sie aufgrund ihrer gewerblichen Prägung gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG nur gewerbliches Betriebsvermögen hat und daher kein Privatvermögen begründen kann, in das ...