Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Hamburg Urteil v. - L 2 U 38/21

Gesetze: § 88 SGG; § 99 SGG; § 131 Abs 1 SGG

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Umstellung einer Untätigkeitsklage nach § 88 SGG in eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 131 Abs. 1 SGG ist gemäß § 99 Abs. 3 Nr. 3 SGG keine Klageänderung. § 131 Abs. 1 SGG ist auch dann anzuwenden, wenn sich eine Untätigkeitsklage durch den Erlass des begehrten Verwaltungsakts erledigt.

2. Hat der Kläger mit seinem Berufungsschriftsatz neue Anträge gestellt, so stellt diese Umstellung der Klage eine Klageänderung dar, die auch im Berufungsverfahren noch erfolgen kann. Ihre Zulässigkeit misst sich an § 99 Abs. 1 und 2 SGG.

Fundstelle(n):
XAAAJ-25837

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Hamburg, Urteil v. 09.03.2022 - L 2 U 38/21

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen