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Steuern mobil Nr. 11 vom 01.11.2022

Anerkennung von Kettenschenkungen in ein und demselben notariellen Vertrag möglich

Bei der Abwehrberatung kann eine aktuelle Klarstellung des Bundesfinanzhofs nützlich sein. Danach ist eine Kettenschenkung auch dann anzuerkennen, wenn zwei Schenkungen in ein und demselben notariellen Vertrag vereinbart werden. Vorausgesetzt, der Empfänger hat bei der ersten Schenkung die freie Dispositionsbefugnis über den Schenkungsgegenstand erlangt. Die erste Schenkung darf also nicht mit einer Auflage zur Weiterschenkung verbunden sein.

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Kurz fassen können wir uns bei einer steuerzahlerfreundlichen Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Schenkungsteuer.

Der II. Senat des BFH hat klargestellt: Eine Kettenschenkung ist auch dann anzuerkennen, wenn zwei Schenkungen in ein und demselben notariellen Vertrag vereinbart werden. Vorausgesetzt, der Empfänger hat bei der ersten Schenkung die freie Dispositionsbefugnis über den Schenkungsgegenstand erlangt. Die erste Schenkung darf also nicht mit der Auflage zur Weiterschenkung verbunden sein. Dies muss sich eindeutig aus dem Ve...

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