Verfahrensrecht | Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und -erstattungen (BayLfSt)
Die Bayerischen Finanzämter werden im November 2022 rund zwei Millionen geänderte Zinsbescheide an Steuerzahler übermitteln. Hierauf weist das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) aktuell hin.
Hintergrund: Das BVerfG hatte mit Beschluss v. die Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes von jährlich 6 % für Steuernachzahlungen und -erstattungen festgestellt. Der Bundesgesetzgeber hat daraufhin eine verfassungsgemäße Neuregelung der Verzinsung, rückwirkend ab mit nunmehr 1,8 % pro Jahr beschlossen.
Hierzu führt das BayLfSt weiter aus:
Im November 2022 werden nun die bayerischen Finanzämter aufgrund dieser Gesetzesänderung von Amts wegen rund zwei Millionen geänderte Zinsbescheide in allen offenen Fällen an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger übermitteln. Hierfür ist somit kein Antrag erforderlich.
Haben Steuerzahler bereits einen Bescheid mit einer Steuererstattung und einer Zinsfestsetzung unter Anwendung der ursprünglichen 6 % jährlichem Zins erhalten, besteht insoweit in der Regel ein Vertrauensschutz und es ist keine teilweise Rückzahlung des Zinses notwendig. Nur wenn der Zins bislang noch nicht festgesetzt wurde, erfolgt dies nun mit dem neuen Zinssatz von 1,8 %.
Quelle: BayLfSt, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
KAAAJ-25782