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FG Berlin-Brandenburg 20.06.2022 6 K 6197/19, Kommentierte Nachricht BBK 22/2022 S. 1030

Steuerrecht | Keine Bauabzugsteuer bei Verkabelung von Robotern

Eine Pflicht zum Einbehalt von Bauabzugsteuer besteht nicht bei Kabelarbeiten in einer Fertigungshalle eines Automobilherstellers, durch die Roboter mit den Bedienpulten und Schaltschränken verkabelt werden. Denn Roboter, Bedienpulte und Schaltschränke sind keine Bauwerke i. S. von § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG. Bauwerk ist lediglich die Fertigungshalle.

Die Klägerin programmierte Roboter in der Kfz-Produktion. Für die Verkabelung der Roboter mit den Bedienpulten und Schaltschränken beauftragte die Klägerin die B, eine slowenische Gesellschaft, die zudem auch die über dem Boden angebrachten Kabelrinnen [i]Klägerin beauftragte Subunternehmerin für die Kabelverlegungmontierte. Die B verfügte über keine Freistellungsbescheinigung. Das Finanzamt sah hierin Bauleistungen der B und setzte gegenüber der Klägerin Bauabzugsteuer i. H. von 15 % fest.

Das [i]Industrieroboter sind keine Bauwerke FG verneinte Baule...

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Keine Bauabzugsteuer bei Verkabelung von Robotern

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