DBA | Änderung des DBA Litauen (BMF)
Das BMF hat am das
Protokoll v. zur Änderung des DBA Litauen
veröffentlicht.
Mit dem Änderungsprotokoll soll der abkommensrechtliche Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Litauen umgesetzt werden.
Das Protokoll ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Es bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, d.h. nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland und in der Republik Litauen sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
NWB SAAAJ-25642