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NWB Nr. 45 vom Seite 3170

Zuordnung des Arbeitslohns bei international tätigen Berufskraftfahrern

Dr. Lukas Hilbert

[i]BFH, Beschluss v. 1.6.2022 - I R 45/18, NWB SAAAJ-21180 Grenzüberschreitend arbeitende Berufskraftfahrer sind nicht nur ein anschaulicher, sondern auch ein überaus praxisrelevanter Beispielsfall für die Besteuerung international tätiger Arbeitnehmer. Zu einem Sachverhalt im Verhältnis zu den Niederlanden hat der (NWB SAAAJ-21180) jüngst Grundsätze der Aufteilung des Arbeitslohns erörtert.

I. In Deutschland wohnhafter Fahrer mit niederländischem Arbeitgeber

[i]Deutscher Wohnsitz und niederländischer ArbeitgeberDer in Erstinstanz (, NWB HAAAH-03912) und in der Revision klagende Berufskraftfahrer wohnt in Deutschland und war in den Streitjahren 2013 und 2014 bei einem niederländischen Arbeitgeber beschäftigt. Im Zuge dessen war er mit Transportfahrzeugen in den Niederlanden, Deutschland, Belgien, Frankreich und der Schweiz unterwegs. 2013 war er an insgesamt 130 von 219 Arbeitstagen sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland unterwegs; 2014 war dies an 102 von 228 Arbeitstagen der Fall. [i]Volle Besteuerung in NiederlandenDer niederländische Fiskus besteuerte den gesamten vom Kläger in den Streitjahren bezogenen Arbeitslohn.

[i]Tage mit Berührung mehrerer StaatenDem Finanzamt legte der Kläger monatliche Aufstellung...

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