Gesetze: EStG 1975 § 13 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4EStG 1975 § 40 a Abs. 2GewStG § 2 Abs. 2 Nr. 2
Die Pauschalierung der Lohnsteuer für Aushilfskräfte in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ist auch dann zulässig, wenn der Betrieb nur wegen seiner Rechtsform als Gewerbebetrieb gilt
Leitsatz
Die Pauschalierung der Lohnsteuer für Aushilfskräfte in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (nach § 40a Abs. 2 EStG 1975) ist auch dann zulässig, wenn ein Betrieb, der Land- und Forstwirtschaft i.S. des § 13 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 EStG betreibt, nur wegen seiner Rechtsform als Gewerbebetrieb (i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 GewStG) gilt.
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