EnVKG § 13
Abschnitt 2: Neu in Verkehr gebrachte Produkte
§ 13 Beauftragte Stelle
Beauftragte Stelle für die Verbrauchskennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten im Anwendungsbereich der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAJ-25592