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EnVKG § 13

Abschnitt 2: Neu in Verkehr gebrachte Produkte

§ 13 Beauftragte Stelle

Beauftragte Stelle für die Verbrauchskennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten im Anwendungsbereich der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung.

Fundstelle(n):
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DAAAJ-25592