Ermäßigung des Gebäudewerts wegen Abbruchverpflichtung bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden
Leitsatz
Eine Ermäßigung des Gebäudewerts wegen Abbruchverpflichtung kommt nur in Betracht, wenn eine vertragliche Verpflichtung zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden eindeutig und unzweifelhaft besteht. Hieran fehlt es bei einer Vereinbarung, wonach die Baulichkeiten bei Vertragsbeendigung in das Eigentum des Grundstückseigentümers und Vermieters übergehen sollen, wenn der Mieter die Gebäude nicht innerhalb von sechs Monaten ab Aufforderung durch den Grundstückseigentümer abgebrochen hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1981 II Seite 759 CAAAA-91666
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