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Die unbeschränkte und beschränkte Einkommensteuerpflicht
Die maßgebende Frage des Einkommensteuerrechts ist die nach der Einkommensteuerpflicht. Dabei unterscheidet das Gesetz grundsätzlich zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Doch so einfach wie diese grundlegende Unterscheidung auf den ersten Blick im Gesetz aussieht, ist sie dann doch nicht. Mehrere Ausnahmetatbestände und Sonderregelungen sind Grund genug, sich mit der Vorschrift des § 1 EStG näher zu beschäftigen. Die Bedeutung der Frage nach der Steuerpflicht wird dadurch verstärkt, dass die Einkommensteuer (mit ihren unterschiedlichen Erhebungsformen) die Steuerart mit dem größten Aufkommen ist.
Die unbeschränkte Steuerpflicht, § 1 Abs. 1 EStG
Nach § 1 Abs. 1 EStG sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Und dies unabhängig davon, ob diese Person Einkünfte erzielt oder nicht. Dabei beginnt die Steuerpflicht mit der Geburt und endet mit dem Tode. Die grundsätzliche Folge der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht ist, dass der Steuerpflichtige sämtliche inländischen und ausländischen Einkünfte (Welteinkommen) in Deutschland zu versteuern hat.
Anders als beispielsweise bei der Geschäftsfähi...