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WP Praxis 12/2022 S. 413

APAS | Aktuelle berufsaufsichtliche Maßnahmen der Abschlussprüferaufsichtsstelle

Mit Datum vom machte die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) zwei Rügen gegen natürliche Personen bekannt. Sanktioniert wurden die Nichtbeanstandung einer fehlenden Anhangangabe zu Organbezügen und damit verbunden die mangelhafte Prüfungsdurchführung bei der Prüfung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses.

Hinweis

Die Bekanntmachung der APAS ist abrufbar unter https://go.nwb.de/42vrd.

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