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Handelsrechtliche Bewertung von Unternehmensanteilen bei Bestehen eines EAVs
Die Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen, mit denen ein Ergebnisabführungsvertrag besteht, wirft in der Praxis häufig Zweifelsfragen auf. Soweit ersichtlich hat sich das handelsrechtliche Schrifttum bislang vornehmlich auf einstufige Konstellationen konzentriert. Insbesondere dann, wenn in mehrstufigen Konzernen der Ergebnisabführungsvertrag nicht zwischen dem Tochterunternehmen und seinem direkten Mutterunternehmen, sondern mit anderen Konzernunternehmen geschlossen wurde (z. B. sog. „Bananen-“ oder „Stern-EAV“), finden sich hinsichtlich der Anteilsbewertung aktuell nur wenige Hilfestellungen. Der Beitrag möchte diese Lücke schließen.
Einordnung
In Konzernen werden – nicht zuletzt, um Aufstellungs- und/oder Offenlegungserleichterungen gem. § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch nehmen zu können – häufig Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträge i. S. von § 291 AktG (nachfolgend kurz: Ergebnisabführungsverträge oder EAV) zwischen dem Mutterunternehmen als herrschendem Unternehmen und seinen direkten Tochterunternehmen, aber auch zwischen dem obersten Konzernmutterunternehmen und den darunter liegenden direkten und indirekten Tochterunternehmen als abhängige Unte...