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Umsatzsteuerpflichtiger Tausch oder tauschähnlicher Vorgang
Wie kann man sie von steuerfreien Vorgängen unterscheiden?
In der Rubrik Praxisfälle veröffentlichen wir eine Fragestellung zu einem konkreten Sachverhalt, der aktuell im Bereich der Umsatzsteuer von allgemeinem Interesse ist. Die Rubrik Praxisfälle erscheint i. d. R. monatlich. Wenn Sie selbst eine Fragestellung zu einem über den Einzelfall hinaus interessanten Sachverhalt haben, können Sie dieses Thema gerne der Redaktion (ust-direkt-redaktion@nwb.de) vorschlagen. Wir weisen darauf hin, dass eine konkrete Rechtsberatung nicht geleistet werden kann und die Lösungshinweise losgelöst von einem etwaigen Einzelfall aus grundsätzlicher Sicht erfolgen.
I. Sachverhalte
1. Fall: Kunsthändler A tauscht mit Kunsthändler B ein Kunstgemälde von Künstler X gegen ein solches von Künstler Y. Beide Bilder werden mit 600.000 € (ohne Umsatzsteuer) gehandelt.
2. Fall: Unternehmer C erstrebt für einen Steinbruch eine Betriebsgenehmigung. Die für diese Genehmigung zuständige Gemeinde D macht deren Erteilung davon abhängig, dass C die Erschließung durch eine Gemeindestraße finanziert.
3. Fall: Der Schokoladenfabrikant E hat in seiner Privatvilla einen Schrank im Stil des Louis-quinze stehen. Dieser wird von seinem Bruder F, einem selbständigen Rechtsanwalt, stets ...