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Gewerbesteuer | Zum Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht eines gewerblichen Grundstückshändlers
(1) Über das Merkmal des Beginns der sachlichen Gewerbesteuerpflicht ist selbständig im Verlustfeststellungsverfahren gem. § 10a GewStG zu entscheiden.
(2) Die sachliche Gewerbesteuerpflicht eines gewerblichen Grundstückshändlers beginnt frühestens mit dem Abschluss eines (wirksamen) Kaufvertrags über eine erste Immobilie, denn erst hierdurch S. 836wird er in die Lage versetzt, seine Leistung am Markt anzubieten (Bezug: § 10a, § 2 Abs. 1, § 35b GewStG).
Besteht (noch) kein Gewerbebetrieb, kann demzufolge kein (abzugsfähiger) Gewerbeverlust entstehen. Erst mit dem Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht können abzugsfähige und damit vortragsfähige Verluste entstehen. Die sachliche Gewerbesteuerpflicht der unter § 2 Abs. 1 GewStG fallenden Gewerbebetriebe beginnt erst, so der BFH, wenn all...