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BFH Urteil v. - V S 19/80 BStBl 1981 II S. 543

Gesetze: UStG 1967 § 14UStG 1967 § 15 Abs. 1 Nr. 11. UStDV § 5

Kein Vorsteuerabzug bei unrichtiger Versicherung eines Gutschriftempfängers über seine Berechtigung zum Steuerausweis in Rechnungen

Leitsatz

Die unrichtige Versicherung eines Gutschriftsempfängers, er sei zur Erteilung von Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis gemäß § 14 Abs. 1 UStG 1967 berechtigt, verschafft dem auf die Richtigkeit dieser Versicherung vertrauenden Gutschriftsaussteller nicht den Zugang zum Abzug der in der Gutschrift gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer. Die unrichtige Versicherung sichert nur die Beweislage bezüglich des vertragswidrigen Verhaltens des Gutschriftsempfängers, das den Gutschriftsaussteller zur Zurückforderung der zusätzlich zum Nettoentgelt gezahlten (und bei ihm nicht abzugsfähigen) Umsatzsteuer berechtigt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 543
MAAAA-91641

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 27.03.1981 - V S 19/80

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