Läuft es Art. 110 AEUV zuwider, wenn die nationale Rechtsvorschrift des Art. 8 Abs. 1 Buchst. d des Codigo do Imposto sobre Veiculos (Kraftfahrzeugsteuergesetz) - die für Personenkraftwagen, die bestimmte Umweltkriterien erfüllen, die bei der Überführung von Kraftfahrzeugen in den steuerrechtlich freien Verkehr zu entrichtende Kraftfahrzeugsteuer auf 25 % ermäßigt - in der ab geltenden Fassung, die restriktiver ist als die bisher geltende, sowohl für inländische Neufahrzeuge als auch für Gebrauchtfahrzeuge aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die ab diesem Zeitpunkt erstmals in Portugal zugelassen werden, gilt und Anwendung findet, wobei sie diese Fahrzeuge steuerlich gleich behandelt, aber zu einer Situation führt, in der eine Ungleichheit gesehen werden kann, und zwar zwischen Gebrauchtfahrzeugen mit gleicher Nutzungsdauer, die die bisher geltenden weniger strengen Umweltkriterien erfüllen, nicht jedoch die des neuen Gesetzes, je nachdem, ob sie (a) ursprünglich vor dem Inkrafttreten der neuen Fassung in Portugal vermarktet und zugelassen wurden - in diesem Fall ist die Steuer auf 25 % ermäßigt, was sich im Preis beim Verkauf als Gebrauchtwagen niederschlagen dürfte - oder b) zu einem Zeitpunkt, zu dem die vorherige Fassung in Kraft war, in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen wurden und nach diesem Zeitpunkt in Portugal in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt wurden - in diesem Fall werden sie zu einem Satz von 100 % besteuert?
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.