Ermessensfehlerhafter Haftungsbescheid bei unzureichend
begründeter Nichtinanspruchnahme weiterer Haftungsschuldner
Leitsatz
Ein ”wegen Bescheid über Umsatzsteuer“ erhobener Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, der mit Einwendungen gegen die Haftungsinanspruchnahme
erhoben wurde, ist in einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des gegen den Antragsteller erlassenen Haftungsbescheids
wegen Umsatzsteuer auszulegen.
Im Fall der Haftungsinanspruchnahme des gesellschaftsrechtlichen Geschäftsführers aus § 69 AO, der sich auf schlechte Vermögensverhältnisse
beruft, ist die rechtmäßige Ausübung des Auswahlermessen ernsthaft zweifelhaft, wenn auch eine Haftung gegen einen faktischen
Geschäftsführer in Betracht zu ziehen gewesen wäre, dies aber von der Finanzbehörde nicht näher erwogen wurde. Ermessensfehlerhaft ist
es zudem, wenn die Finanzbehörde in diesem Fall geltend macht, dass der faktische Geschäftsführer schlechte Vermögensverhältnisse
aufweist, zugleich aber die schlechten Vermögensverhältnisses des gesellschaftsrechtlichen Geschäftsführers nicht zum Anlass
genommen hat, von dessen Inanspruchnahme abzusehen.
Fundstelle(n): GmbH-StB 2023 S. 23 Nr. 1 GmbH-StB 2023 S. 23 Nr. 1 PAAAJ-25215
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Beschluss v. 23.02.2022 - 6 V 1556/21
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