Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (BMF)
Die Bundesregierung hat am den Entwurf eines Zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetzes (SDG II) beschlossen. Hierauf weist das BMF aktuell hin.
Hintergrund: Während das Ende Mai 2022 in Kraft getretene, erste Gesetzespaket (Sanktionsdurchsetzungsgesetz I) kurzfristig umsetzbare Maßnahmen enthielt, werden mit dem SDG II nunmehr auch strukturelle Verbesserungen für die Sanktionsdurchsetzung in Deutschland vorgeschlagen.
Insbesondere folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
Einrichtung einer Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung auf Bundesebene zur Durchsetzung des Sanktionsrechts in Deutschland, soweit nicht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Deutsche Bundesbank (BBk) zuständig sind
Schaffung eines Verwaltungsverfahrens zur Ermittlung von Vermögen sanktionierter Personen und rechtsfähiger Personengesellschaften sowie eines korrespondierenden Registers
Einrichtung einer Hinweisannahmestelle
Möglichkeit der Bestellung eines Sonderbeauftragten zur Überwachung der Einhaltung von Sanktionen in Unternehmen
Verknüpfung von Immobiliendaten mit dem Transparenzregister
Mitteilungspflicht von Vereinigungen mit Sitz im Ausland, die Immobilieneigentum in der Bundesrepublik Deutschland halten (auch Bestandsfälle statt bisher nur bei Neuerwerb)
Einführung eines Barzahlungsverbotes bei Immobilientransaktionen
Schaffung von mehr Transparenz bei der Figur des fiktiven wirtschaftlich Berechtigten nach § 3 Absatz 2 Satz 5 des Geldwäschegesetzes
Nutzbarmachung von Eigentums- und Kontrollstrukturübersichten für Behörden
Erklärung von UN-Listungen für unmittelbar anwendbar
Anpassung der Zuverlässigkeitsregelungen in den Finanzaufsichtsgesetzen
Das Gesetz muss noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Der Entwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme weitergeleitet. Zugleich können die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag auf Basis des Entwurfs einen gleichlautende Gesetzesinitiative beschließen, um auf diese Weise das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen.
Die Gesetzesmaterialien sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
GAAAJ-25082