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Nachfolgeregelungen in Gesellschaftsvertrag und letztwilliger Verfügung
Vermögensverwaltende Familiengesellschaften sind ein beliebtes Instrument, um Vermögen zu bündeln und in die nächste Generation zu übertragen. Neben der lebzeitigen Übertragung von Anteilen kommt es regelmäßig auch zu Anteilsübergängen im Erbweg. Letztwillige Verfügung und Gesellschaftsvertrag müssen in diesen Fällen genau aufeinander abgestimmt und klar formuliert sein.
Kernaussagen
Der Gesellschaftsvertrag der vermögensverwaltenden Familiengesellschaft sollte eine gut durchdachte und klar formulierte Nachfolgeklausel enthalten, die dem individuellen Bedürfnis der Beschränkung des Gesellschafterkreises in angemessener Weise Rechnung trägt.
In der kautelarjuristischen Praxis haben sich sowohl für Personen- als auch für Kapitalgesellschaften eine Reihe von möglichen und gängigen Gestaltungen herausgebildet, die eine maßgeschneiderte Nachfolgelösung im Einzelfall erlauben.
Eine sorgfältige Abstimmung von letztwilliger Verfügung der Gesellschafter und Gesellschaftsvertrag ist unerlässlich, um eine störungsfreie Umsetzung der Nachfolgeregelung zu gewährleisten.
Zusammenspiel von Gesellschaftsvertrag und letztwilliger Verfügung
Wird eine vermögensverw...