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BFH Urteil v. - IV R 163/77 BStBl 1981 II S. 359

Gesetze: EStG 1971 § 2 Abs. 2EStG 1971 § 2 aEStG 1975 § 15 Abs. 2

Die Vorschrift des § 2a EStG 1971 (§ 15 Abs. 2 EStG 1975) ist verfassungsgemäß

Leitsatz

Entsprechend seinem Wortlaut schließt § 2a EStG 1971 sämtliche Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung vom Ausgleich mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus anderen Einkunftsarten aus. Die Vorschrift ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 359
FAAAA-91613

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Nutzungsdauer:
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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 05.02.1981 - IV R 163/77

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