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Weiterverkauf von Elektroautos ins Ausland – privates Veräußerungsgeschäft?
Nach aktuellen Angaben des Kraftfahrtbundesamts sind mindestens 150.000 Elektro-Autos, die mit einem Umweltbonus von jeweils 6.000 € (Bundesanteil inkl. Innovationsprämie) öffentlich gefördert wurden, unmittelbar nach der Mindesthaltedauer von sechs Monaten vom privaten Erstzulassenden in das europäische Ausland weiterveräußert worden. Ermöglicht wurde dies durch eine besonders in Skandinavien das Angebot weit übersteigende Nachfrage nach Elektrofahrzeugen und durch Fahrzeughändler, welche sich schnell auf den lukrativen Export ins Ausland eingestellt haben. Prognostiziert wird für den deutschen Fiskus durch die Auszahlung der Förderung für die später exportierten Elektroautos ein Steuerschaden in Höhe von 250 Mio. € (vgl. Handelsblatt v. S. 18, „Gefördert in Deutschland – gefahren im Ausland“). Um dem Gestaltungsmodell die Attraktivität zu entziehen, soll die Mindesthaltefrist zum Erhalt des Umweltbonus daher voraussichtlich noch im Jahr 2022 auf zwölf Monate angehoben werden. Der bisher entstandene Steuerschaden könnte zumindest reduziert werden, sofern der Weiterverkauf nach sechs Monaten Haltefrist als privates Veräußerungsgeschäft i. S. ...