Umsatzsteuer | Befristete Steuersatzsenkung auf die Lieferung von Gas und Fernwärme (BMF)
Das BMF hat das finale Schreiben zur befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz veröffentlicht ().
Hintergrund: Durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz (verkündet am im BGBl I S. 1743) wird der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz befristet vom bis zum von 19 % auf 7 % gesenkt. Die Änderung ist am in Kraft getreten.
Nun hat das BMF sein finales Schreiben zur befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Gaslieferungen und die Lieferung von Fernwärme veröffentlicht. Ein zuvor herausgegebenes Schreiben lag zunächst als Entwurf vor und bezog sich lediglich auf die Lieferung von Gas (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 7.9.2022).
In dem Schreiben geht das BMF auf die folgenden Punkte näher ein:
Umsatzsteuersatzsenkung
Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz
Anwendungsregelung für Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (§ 27 Abs. 1 UStG)
Auswirkungen der befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze
Anwendungsbereich
Anwendungszeitraum
Vereinfachungsregelungen
Abrechnung auf Grundlage des Gastages
Abrechnung von Gas- uns Wärmelieferungen
Gewährung von Jahresboni, Jahresrückvergütungen und dergleichen
Zu hoher Umsatzsteuerausweis in der Unternehmerkette
Wiederanwendung des Regelsteuersatzes zum
Quelle: , veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)
Fundstelle(n):
XAAAJ-24920