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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 4 AS 1340/20 B PKH

Gesetze: § 172 Abs 3 Nr 2 Buchst b SGG; § 73a Abs 1 S 1 SGG; § 144 Abs 1 SGG; § 114 Abs 1 S 1 ZPO; § 16d SGB II; Art 3 Abs 1 GG; Art 19 Abs 4 GG; Art 20 Abs 3 GG

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe ist im Hinblick auf § 172 Abs 3 Nr 2 Buchst b SGG unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlich garantierten Effektivität des Rechtsschutzes und des Gebots der Rechtsschutzgleichheit als zulässig anzusehen, wenn die Rechtsfrage ungeklärt ist, ob die Berufung der Zulassung bedürfte.

Fundstelle(n):
TAAAJ-24849

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 25.07.2022 - L 4 AS 1340/20 B PKH

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