Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 16 R 231/19

Gesetze: § 43 Abs 1 S 2 SGB VI; § 43 Abs 2 S 2 SGB VI; § 103 SGG; § 118 Abs 1 S 1 SGG; § 412 Abs 1 ZPO

Leitsatz

Leitsatz:

Liegen bereits mehrere einschlägige Fachgutachten vor, ist das Tatsachengericht nur dann zu weiteren Beweiserhebungen verpflichtet, wenn die vorhandenen Gutachten iS von § 118 Abs 1 S 1 SGG iVm § 412 Abs 1 Zivilprozessordnung ungenügend sind, weil sie grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche enthalten oder von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde des Gutachters geben (Anschluss an ).

Fundstelle(n):
RAAAJ-24760

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 12.05.2021 - L 16 R 231/19

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen