1. Zeigt ein Empfänger von Arbeitslosengeld und aufstockendem Arbeitslosengeld II die Aufnahme einer mehr als 15 Stunden wöchentlich umfassenden Beschäftigung der Bundesagentur für Arbeit an und zahlt diese gleichwohl Arbeitslosengeld weiter, steht einer späteren Aufhebung und Erstattung von Arbeitslosengeld für die Zeit ab Beschäftigungsaufnahme nicht entgegen, dass dem Leistungsempfänger rückwirkend für die Zeit ab Beschäftigungsaufnahme kein höheres Arbeitslosengeld II zusteht. Dies gilt auch dann, wenn die Bundesagentur für Arbeit die Weiterzahlung von Arbeitslosengeld für die Zeit ab Beschäftigungsaufnahme bei pflichtgemäßem Verhalten hätte verhindern können.
2. In einem solchen Fall wird die Bundesagentur für Arbeit die Erstattungsforderung zur Vermeidung unbilliger Härten regelmäßig zu erlassen haben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAJ-24753
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 11.03.2021 - L 14 AL 123/15
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