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Online-Nachricht - Donnerstag, 10.11.2022

Berechnung von Prozesszinsen

Der Anspruch eines Klägers im Finanzgerichtsverfahren auf Prozesszinsen besteht nicht für den Zeitraum, in dem ihm während des Klageverfahrens die Steuer zurückbezahlt worden ist, nachdem vorübergehend Aussetzung der Vollziehung gewährt worden war. Anderenfalls käme es zu einer Überkompensation beim Kläger.

Hintergrund: Wird durch eine Entscheidung eines Finanzgerichts die festgesetzte Steuer herabgesetzt, wird der zu erstattende Betrag vom Tag der Rechtshängigkeit der Klage an bis zum Auszahlungsbetrag verzinst. Sofern der Kläger die Steuer erst nach Eintritt der Rechtshängigkeit gezahlt hat, beginnt die Verzinsung erst mit dem Tag der Zahlung. Der Zinssatz beträgt 6 % jährlich.

Streitfall: Die Klägerin erhob am Klage gegen ihre Steuerfestsetzung; die Steuer...