Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerrecht | Entschädigungszahlung an Gesellschafter ist keine vGA
Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ist zu verneinen, wenn die GmbH-Gesellschafter, die ihre Grundstücke unentgeltlich an die GmbH überlassen haben, im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Entschädigungsvereinbarung eine Entschädigung dafür bekommen, dass sie die Grundstücke an den Staat verkaufen, damit dieser auf den Grundstücken eine Straße bauen kann.
Die [i]Enteignung drohte Klägerin war eine GmbH, an der P zu 60 % und D zu 40 % beteiligt waren. Sie betrieb ihr Unternehmen auf Grundstücken, die ihr von P und D unentgeltlich überlassen wurden. Die Bundesrepublik Deutschland plante einen Straßenbau und drohte mit einer Enteignung der Grundstücke. Daraufhin kam es zu einer Verlagerung des Betriebs, der nun auf ersatzweise von Dritten gepachteten Grundstücken fortgeführt wurde; die GmbH musste daher nu...